von Julia Medovyi
Die Ausstellung „Vor dem Uhrknall. Zeit und Leben im Dorf Schwenningen“ im Uhrenindustriemuseum Villingen-Schwenningen erzählt vom 10. April 2022 bis zum 8. Januar 2023 die Geschichte des Dorfs Schwenningen neu. Ein klarer Schwerpunkt liegt dabei auf dem ganz normalen Alltag, der gleichwohl keinesfalls einförmig oder gar langweilig war.
Einführung und Quellenlage
Familienplanung und Familienführung waren auch zu jener Zeit schon ein fester Bestandteil des Alltagslebens. Dabei kann man ihren damaligen Stellenwert kaum überschätzen. In Zeiten vieler Unabwägbarkeiten – Krankheit/Tod, Krieg und andere Unglücke – hatte eine vollständige Familie eine unmittelbare existenzsichernde Funktion. Umso mehr überrascht, dass ab den 1790er Jahren die Zahl der unehelichen Kinder in Schwenningen stetig stieg, und einzelne Jahre eine besonders hohe Anzahl von unehelich Geborenen aufwiesen. Wie lässt sich dieser Anstieg erklären? Welche Faktoren spielten eine Rolle? Ist Schwenningen damit ein Einzelfall oder die Norm? Die Antworten darauf lassen sich zum größten Teil in den Tauf- und Familienregistern sowie Kirchenkonventsprotokollen für Schwenningen finden.
Eine Familie der Vormoderne sollte passender als ein Haushalt oder eine Haushaltsgemeinschaft bezeichnet werden. Solche traditionellen Haushaltsgemeinschaften machten im 18. und 19. Jahrhundert die Mehrheit der sozialen Struktur Schwenningens aus. Zu ihr gehörten in der Regel die Eltern, also ein Ehepaar, ihre Kinder sowie Knechte und Mägde. Alle hatten ihre für sie vorbestimmten Rollen und Aufgaben, die im Haushalt übernommen werden mussten. Als ein Ehepaar galten damals ein Mann und eine Frau, die miteinander copuliert – kirchlich verheiratet – waren. In den letzten Dekaden des 18. Jahrhunderts gab es im Dorf nur vereinzelt ledige Mütter. Alle Kinder, die nach dem Tag der Eheschließung auf die Welt kamen, hatten den Status eines ehelichen und legitimen Nachkommen. In einigen Ausnahmefällen konnten die Kinder, die bereits vor der Heirat geboren wurden, auch diesen Status erlangen. Das war zum Beispiel bei Eheversprechen seitens des Mannes der Fall. Ob dieses einer Frau gegeben wurde oder nicht, ist in den Schwenninger Kirchenkonventsprotokollen[1] gut dokumentiert und bis heute überliefert. Aufzeichnungen zu diesem Thema wurden unter anderem als Verhandlungen über fleischliche Vergehungen bezeichnet. Kam es zu keinem Eheversprechen, blieben die Neugeborenen unehelich. Die folgende tabellarische Übersicht zeigt, wie viele eheliche und uneheliche Geburten es im Zeitraum von 1790 bis 1849 in Schwenningen gab.
Jahrzehnt | 1790-1799 | 1800-1809 | 1810-1819 | 1820-1829 | 1830-1839 | 1840-1850 |
Geburten-durchschnitt | ca. 100 | ca. 110 | ca. 110 | ca. 150 | ca. 190 | ca. 200 |
1790 – 0 | 1800 – 11 | 1810 – 9 | 1820 – 11 | 1830 – 21 | 1840 – 16 | |
1791 – 3 | 1801 – 7 | 1811 – 17 | 1821 – 7 | 1831 – 18 | 1841 – 23 | |
1792 – 5 | 1802 – 6 | 1812 – 13 | 1822 – 5 | 1832 – 13 | 1842 – 18 | |
1793 – 2 | 1803 – 3 | 1813 – 18 | 1823 – 11 | 1833 – 17 | 1843 – 18 | |
1794 – 4 | 1804 – 5 | 1814 – 14 | 1824 – 12 | 1834 – 9 | 1844 – 27 | |
1795 – 4 | 1805 – 5 | 1815 – 12 | 1825 – 13 | 1835 – 17 | 1845 – 23 | |
1796 – 3 | 1806 – 2 | 1816 – 12 | 1826 – 19 | 1836 – 18 | 1846 – 18 | |
1797 – 3 | 1807 – 8 | 1817 – 8 | 1827 – 15 | 1837 – 19 | 1847 – 15 | |
1798 – 5 | 1808 – 13 | 1818 – 6 | 1828 – 9 | 1838 – 12 | 1848 – 19 | |
1799 – 7 | 1809 – 7 | 1819 – 18 | 1829 – 9 | 1839 – 18 | 1849 – 22 | |
Uneheliche Geburten pro Jahrzehnt in % | 3,6 % | 6,1 % | 11,5 % | 7,4 % | 8,5 % | 9,0 % |
Tabelle 1: Uneheliche Kinder in Schwenningen nach Jahren (Kinder, die in den Taufregistern als „spur.“ bzw. „sp.“ bezeichnet wurden)
Letztendlich war es die Entscheidung des Pfarrers, der den Eintrag im Taufregister machte, ob ein Kind ehelich oder unehelich auf die Welt kam und auch blieb. Manchmal wurde das Kind einige Tage vor der Hochzeit geboren und als Spurius bzw. Spuria gekennzeichnet oder aber auch nicht, weil bekannt war, dass beide Eltern einander bald heiraten würden. Der Eintrag selbst konnte einige Zeit später geändert werden, was ab den 1830er Jahren vermehrt auftrat. Der Vermerk Spur. oder Sp. wurde durchgestrichen und ein anderer im Falle einer Anerkennung des Kindes durch den Vater oder durch nachträgliche Heirat hinzugefügt. Insofern beeinflusste also auch ein Stück weit eine gewandelte Praktik die Zahlen, sodass nun rein rechtlich einige Grenzfälle als ehelich markiert wurden, die zuvor noch in die Kategorie unehelich gefallen wären. Der Anstieg dürfte damit real noch prägnanter ausgefallen sein, als er in der Tabelle herauszulesen ist. Generell sind die Einträge zu unehelichen Kindern bis etwa 1840 detailreich und liefern viele Informationen. So konnten unter anderem der Beruf und der Herkunftsort des Vaters angegeben sein (sofern sein Name der Mutter überhaupt bekannt war), aber auch der Familienstand der Mutter mit dem Namen und dem Beruf ihres Vaters und ob sie selbst ein eheliches oder uneheliches Kind war. Ab der zweiten Hälfte der 1840er Jahre enthalten die Einträge meist nur noch den Namen der Mutter und gegebenenfalls des Vaters, ob das Kind notgetauft wurde und ob es unehelich war.
Was erklärt nun den Anstieg und die starken Schwankungen der unehelichen Kinder in Schwenningen? Die Quellen lassen folgende Gründe erkennen:
Einquartierungen während der Koalitionskriege
Die ersten bedeutenden Schwankungen im gewählten Zeitraum erfolgten während der Napoleonischen Koalitionskriege. Auf der einen Seite waren es die Einquartierungen von durchziehenden Truppen, die das Leben in Schwenningen auf vielen Ebenen stark beeinflussten. Es fällt auf, dass während der ersten großen Einquartierungsphase 1799-1800 die Zahl der unehelichen Kinder stark anstieg. In den Jahren davor kamen im Durchschnitt jährlich drei uneheliche Kinder auf die Welt und in den Jahren 1799 und 1800 neun – also dreimal so viel. Dasselbe gilt für die zweite Phase der Einquartierungen in den Jahren 1813-1814, in welchen etwa ganze 15% aller Neugeborenen als unehelich bezeichnet wurden. Die Vermerke in den Taufregistern belegen, dass Väter von einigen dieser Kinder Angehörige solcher Militärtruppen waren. Man könnte also vorsichtig spekulieren, dass ein Teil von ihnen auch das Ergebnis von Vergewaltigungen der Frauen vor Ort durch einquartierte Männer gewesen sein könnte.
Verpflichtender Militärdienst
Auf der anderen Seite hatte auch die per Gesetz eingeführte Wehrpflicht in ganz Württemberg Auswirkungen auf den Anstieg der unehelich geborenen Kinder. Denn junge Männer, die jahrelang Militärdienst leisteten, durften nicht heiraten. Die meisten aller Taufeinträge zu unehelich geborenen Kindern tragen beim Vater den Vermerk „Soldat“. Dabei stammten die jungen Männer sowohl aus Schwenningen als auch aus anderen Ortschaften. Auch einer der ersten Schwenninger Uhrmacher, Christian Vosseler (1788-1845), taucht in den Taufregistern während seines Militärdienstes öfter als Vater von verschiedenen unehelichen Kindern auf. Sogar mit seiner späteren Ehefrau Maria Jauch (1793-1869), die er 1814 heiratete, hatte er ein uneheliches Kind. Ihre erste gemeinsame Tochter Anna Catharina kam bereits 1811 auf die Welt. Im Familienregister taucht sie aber nicht auf – im Gegensatz zu ihren ab 1815 ehelich geborenen Geschwistern. Das war bei anderen Familien jedoch nicht immer so, tatsächlich beinhalten einige Schwenninger Familienregister durchaus auch uneheliche Töchter und Söhne.
Gesetzliche Verehelichungsbeschränkungen
Schura, Deißlingen, Tuttlingen, Flötzlingen, Oberbaldingen, St. Georgen, Königsbronn oder Ludwigsburg waren häufig als Orte angegeben, aus welchen die Väter der unehelich geborenen Kinder stammten. Wenn die Männer nicht als Soldaten bezeichnet wurden, dann wurden sie durch ihre Berufe wie Schuster, Weber, Schuhmacher, Taglöhner oder Knecht näher beschrieben. Ihre Herkunft war insofern ein Problem, weil eine Heirat in der Regel an das Bürgerrecht gebunden war und somit nur unter Leuten aus demselben Ort stattfinden konnte. Daneben mussten in jedem Fall weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel ein ausreichendes Vermögen oder das Mindestalter von 25 Jahren erfüllt werden. Über die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung entschied der Gemeinderat. Ab 1807 gab es keine gravierenden Verehelichungsbeschränkungen mehr. Die eben genannten Kriterien für eine Heiratstauglichkeit wurden beinahe komplett abgeschafft. Damit war es ab sofort für eine Schwenninger Bürgerin einfacher, einen Mann aus einem anderen Ort zu heiraten.
Im Jahr 1833 wurden in Württemberg wieder Heiratsbeschränkungen eingeführt. In den 25 dazwischenliegenden Jahren hatte der Gemeinderat keinen Einfluss, wer wen heiratete, und so war es vermehrt zu verarmten und nicht mehr ausreichend abgesicherten Haushalten gekommen. Ob aber die Einführung von Verehelichungsbeschränkungen auf die Anzahl der unehelichen Geburten in Schwenningen einen Einfluss hatte, lässt sich heute schwer feststellen. Die meisten Taufeinträge zu den unehelich geborenen Kindern haben den „Vater – Soldat“-Vermerk, und Soldaten hatten ihre eigenen Beschränkungen – die zivilen Gesetze betrafen sie nicht. Möglicherweise gab es eine Auswirkung unmittelbar nach Wiedereinführung der Verehelichungsbeschränkungen. Denn genau ein Jahr später, 1834, wurden nur halb so viele uneheliche Geburten verzeichnet. Doch in darauffolgenden Jahren ist es nicht mehr der Fall.
Eigene Entscheidungen
Umgekehrt lassen sich leichte Rückgänge in der Anzahl der unehelich geborenen Kinder in den Krisenzeiten wie zu Hungersnöten beobachten. Das trifft zum Beispiel auf die Jahre 1816-1817 zu. Das Jahr 1816 ist bekannt als das „Jahr ohne Sommer“ – schlechte Ernte oder ihr Ausfall führten vielerorts zu Not und Leid. Man könnte daher annehmen, dass es in dieser Zeit eine bewusste Entscheidung war, auf sexuelle Beziehungen zu verzichten, um das Risiko einer Schwangerschaft zu minimieren. Das Leben lediger Frauen mit unehelichen Kindern war generell hart, denn ohne einen Ehemann fehlte ihnen oft die ausreichende materielle Absicherung. Trotzdem gab es in Schwenningen einzelne ledige Mütter mit gleich mehreren unehelichen Kindern wie zum Beispiel Maria Jauch (nicht zu verwechseln mit der Ehefrau von Christian Vosseler), die im Jahr 1809 ihr drittes uneheliches Kind auf die Welt brachte. Im Taufregister wurden Angaben zum Vater gemacht, was sonst nicht immer der Fall war. Manchmal wurden keine Namen genannt, weil sie den Frauen unbekannt waren oder diese es sogar nicht wollten.
Eine Ausnahme stellt wohl die Schwenningerin Barbara Jäckle (1792-1857) dar. Auch sie gebar ein uneheliches Kind. Ihr Sohn Johann Michael Jäckle (geb. 1819) schloss im Jahr 1838 erfolgreich seine Schlosserlehre ab. In seinem Lehrbrief ist Barbara Jäckle als ledige Frau genannt. Demnach hatte sie also wenigstens bis zu ihrem 46. Lebensjahr keinen Ehemann an ihrer Seite. Zugleich spricht der Fall dafür, dass offenbar auch damals ledige Frauen alleine Kinder großziehen und ihnen eine Chance auf Ausbildung bieten konnten. Leider fehlen zu diesen Schwenningern Informationen, die weitere Rückschlüsse auf ihr Leben geben könnten.
Fazit
Im Vergleich der unehelichen Geburten nach Jahren zeigte sich, dass viele Gründe für den Anstieg und die Schwankungen eine Rolle spielen konnten: In Schwenningen waren es zuallererst die Einquartierungen, die womöglich auch mit Vergewaltigungen in Verbindung gebracht werden können. Der zweitwichtigste Faktor für uneheliche Geburten war der verpflichtende Militärdienst, der Soldaten eine Heirat verwehrte. Drittens hatten auch weitere gesetzliche Verehelichungsbeschränkungen – insbesondere das fehlende Bürgerrecht, ungenügendes Einkommen oder das noch nicht erreichte Mindestalter – einen Einfluss. Die Fälle, in denen sie greifen konnten, überschnitten sich allerdings oft mit den Fällen, in denen junge Väter als Soldaten dienten. Mit ihrer Militärangehörigkeit erübrigte sich jede weitere Frage nach anderen Ausschlussgründen für ihre Heirat. Interessant ist außerdem, dass viele Frauen den Namen des Vaters ihres unehelich geborenen Kindes nicht angaben, entweder weil er ihnen unbekannt war oder weil sie ihn nicht nennen wollten. Das betraf vor allem Männer aus anderen Orten, ob Soldaten oder einem anderen Beruf nachgehend. Als Letztes kann tatsächlich auch die eigene bewusste Entscheidung genannt werden. Auch damals schon bestand eine Chance, die Heirat aus persönlichen Gründen abzulehnen.
Bleibt anschließend die Frage, ob Schwenningen mit seiner Entwicklung unehelicher Geburten von 1790-1849 eine Ausnahme bildete? Nein, zumindest nicht in Württemberg. Es gibt zu dieser Zeit durchaus ähnliche Beispiele aus anderen Dörfern. Ob dort allerdings dieselben Faktoren im gleichen Ausmaß zugrunde lagen, ist in diesem Rahmen nicht zu beantworten und bleibt eine spannende Aufgabe für künftige Untersuchungen. Letztlich ist daran zu erinnern, dass auch die Geburtenrate generell stieg. Während am Ende des 18. Jahrhunderts in Schwenningen ca. 100 bis 110 Kinder auf die Welt kamen, waren es um die Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 200 bis 216 (Höchstwert).
Für nützliche Gedankenanstöße, die redaktionelle Überarbeitung und Unterstützung möchte ich gerne Dr. Michael Hütt, Lisa Schmied und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Landeskirchlichen Archiv ganz herzlich danken!
Literatur und Quellen:
Taufregister, Familienregister und Kirchenkonventsprotokolle für Schwenningen 1790-1850
Holtz, Sabine/Ehmer, Hermann (Hg.): Der Kirchenkonvent in Württemberg. Epfendorf a. Neckar 2009 (Quellen und Forschungen zur Württembergischen Kirchengeschichte 21).
Kaschuba, Wolfgang/Lipp, Carola: Dörfliches Überleben. Zur Geschichte materieller und sozialer Reproduktion ländlicher Gesellschaft im 19. und frühen 20. Jahrhundert. Tübingen1982 (Untersuchungen des Ludwig-Uhland-Instituts der Universität Tübingen 56).
Müller, Rita: Heiratsalter und Ehehindernisse in Stuttgart-Feuerbach im 19. und frühen 20. Jahrhundert. In: Historical Social Research 28,3 (2003) 92-109.
Seidel, Hans-Christoph: Eine neue „Kultur des Gebärens“. Die Medikalisierung von Geburt im 18. und 19. Jahrhundert. Stuttgart 1998 (Medizin, Gesellschaft und Geschichte, Beiheft 11), siehe intern „Illegimität“.
Spicker-Beck, Monika: Der Kirchenkonvent: Ein Instrument zur Sozialdisziplinierung. In: Geschichte der Stadt Villingen-Schwenningen. Bd. 1. Mittelalter und Vormoderne. Villingen-Schwenningen 2021 (Veröffentlichungen des Stadtarchivs und der städtischen Museen Villingen-Schwenningen 44), 416-439.
Thudichum, Friedrich: Ueber unzulässige Beschränkungen des Rechts der Verehelichung. Tübingen 1866.
[1] Ein Kirchenkonvent – mit Vogt und Pfarrer an seiner Spitze – trat regelmäßig in württembergischen Dörfern zusammen, um über Sittenfragen und Vergehen gegen die kirchliche Ordnung zu verhandeln. Dabei konnte er auch Strafen verhängen. Der Kirchenkonvent in Schwenningen wurde 1644 eingeführt und bestand bis 1891. Alle Protokolle dieses Gremiums sind lückenlos überliefert und befinden sich im Landeskirchlichen Archiv in Stuttgart-Möhringen.
Sehr geehrte Frau Medovyi,
herzlichen Dank für diesen sehr interessanten Beitrag! Kann man diesen als PDF oder in einem sonstigen Format erwerben / erhalten?
Mit freundlichen Grüßen,
Cora Worms
Hallo Frau Worms,
schön, dass Sie den Artikel interessant finden! Es gibt übrigens gerade einen neuen zu einem Thema der Ausstellung „Vor dem Uhrknall“: „In Schwenningen gingen die Uhren anders“.
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Herzliche Grüße
Michael Hütt